RS Vwgh 2005/5/25 2003/08/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2005
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/01 Handelsrecht

Norm

ABGB §1153;
HGB §178;

Rechtssatz

Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass neben einem Gesellschaftsvertrag ein Dienstvertrag vorliegt (Hinweis E 17.4.2002, 98/09/0174, mwN). Möglich ist es ferner, dass von einem stillen Gesellschafter Geld- oder Sachwerte, ebenso aber auch Dienstleistungen eingebracht werden (Hinweis Wanke, Zur Qualifikation der Einkünfte des nicht an einem Handelsgewerbe beteiligten "echten stillen Gesellschafters", ÖStZ 1988, 19).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080131.X01

Im RIS seit

20.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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