RS Vwgh 2005/5/25 2004/08/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Das Zurechtfinden in einer Stadt mit Hilfe eines Stadtplans mit Straßenverzeichnis ist eine Voraussetzung der Verfügbarkeit und kann als Alltagswissen vorausgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080237.X01

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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