RS Vwgh 2005/5/25 2002/08/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0118 E 22. Jänner 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen Erwägungen bei der Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080106.X02

Im RIS seit

14.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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