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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes - Ausführungen dazu, dass - auch wenn man dem Beschwerdeführer eine der Dauer seines Aufenthaltes seit 2003 entsprechende Integration zubilligt - das öffentliche Interesse an der Einhaltung der für die Einreise und den Aufenthalt von Fremden getroffenen Regelungen bzw. der Verhinderung von Scheinehen die persönlichen Interessen des Beschwerdeführers überwiegt, sodass der mit dem Vollzug des Aufenthaltsverbotes für ihn verbundene Nachteil nicht unverhältnismäßig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005180161.A01Im RIS seit
19.08.2005