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L26009 Lehrer/innen WienNorm
LDG 1984 §26a idF 1996/329;Rechtssatz
Auszugehen ist für den im Jahr 2001 erlassenen Bescheid (Ausspruch der Nichtbewährung gemäß § 26a Abs. 3 LDG 1984) vom Ernennungsbegriff des § 2 Abs. 2 des Wr. LDHG 1978 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 37/1985. Dieser Begriff knüpft an den Ernennungsbegriff im LDG 1984 an, das hierunter (in seinen §§ 3 und 8) die Verleihung einer Planstelle versteht. An diesem Ernennungsbegriff könnte die Einfügung des § 26a LDG 1984 - mit der Novelle BGBl. Nr. 329/1996 -, ungeachtet seiner Überschrift "Ernennung von Schulleitern", nichts ändern (statische "Verweisung" auf das LDG 1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001120253.X01Im RIS seit
14.07.2005Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010