RS Vwgh 2005/5/31 2001/12/0253

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.2005
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L26009 Lehrer/innen Wien
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §26a idF 1996/329;
LDG 1984 §3;
LDG 1984 §8;
LDHG Wr 1978 §2 Abs2 idF 1985/037;

Rechtssatz

Auszugehen ist für den im Jahr 2001 erlassenen Bescheid (Ausspruch der Nichtbewährung gemäß § 26a Abs. 3 LDG 1984) vom Ernennungsbegriff des § 2 Abs. 2 des Wr. LDHG 1978 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 37/1985. Dieser Begriff knüpft an den Ernennungsbegriff im LDG 1984 an, das hierunter (in seinen §§ 3 und 8) die Verleihung einer Planstelle versteht. An diesem Ernennungsbegriff könnte die Einfügung des § 26a LDG 1984 - mit der Novelle BGBl. Nr. 329/1996 -, ungeachtet seiner Überschrift "Ernennung von Schulleitern", nichts ändern (statische "Verweisung" auf das LDG 1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001120253.X01

Im RIS seit

14.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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