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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §15 idF 1999/I/076;Rechtssatz
Die unabhängige Bundesasylsenat hat den Bescheid des Bundesasylamtes, mit dem über den (gesonderten) Antrag des Asylwerbers auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung entschieden worden ist, ersatzlos behoben, statt ihn unter Zugrundelegung seiner nicht zu beanstandenden Rechtsansicht entsprechend abzuändern.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Inhalt der Berufungsentscheidung KassationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003200138.X04Im RIS seit
30.06.2005