RS Vwgh 2005/5/31 2005/20/0176

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Veröffentlicht am 31.05.2005
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;

Rechtssatz

Der unabhängige Bundesasylsenat hat es unterlassen, den realen Hintergrund der vom Asylwerber vorgetragenen Fluchtgeschichte in seine Überlegungen einzubeziehen und die Glaubwürdigkeit seiner Behauptungen auch im Vergleich zu den diese Ereignisse betreffenden Berichten zu messen (vgl. zu diesem Erfordernis etwa das hg. Erkenntnis vom 30. September 2004, Zl. 2001/20/0135, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005200176.X01

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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