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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §15 idF 1999/I/004;Rechtssatz
Die unterbliebene (amtswegige) Erteilung der Aufenthaltsberechtigung durch das Bundesasylamt nimmt dem Asylwerber nicht die Möglichkeit, außerhalb einer Berufung gegen den Bescheid, mit dem das Bundesasylamt die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Asylwerbers für unzulässig erklärt hat, einen darauf abzielenden Antrag zu stellen (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 17. September 2003, Zl. 2002/20/0427).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003200138.X02Im RIS seit
30.06.2005