RS Vwgh 2005/5/31 2001/12/0253

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Veröffentlicht am 31.05.2005
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §26a Abs3;
LDG 1984 §26a Abs4;
LDG 1984 §26a Abs5;

Rechtssatz

§ 26a Abs. 3 LDG 1984 regelt vom Ergebnis her nicht die Verleihung einer Planstelle (und damit keine Ernennung), wie auch die Folge eines Ausspruches gemäß dem letzten Satz dieser Bestimmung zeigt, die in einer ex lege eintretenden Überleitung auf eine andere Planstelle nach den Abs. 4 und 5 leg. cit. besteht. Vielmehr führt der (fristgerechte) Ausspruch nach Abs. 3 letzter Satz leg. cit. zur Beendigung der Leitungsfunktion und damit zum Verlust der damit verbundenen Planstelle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001120253.X02

Im RIS seit

14.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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