RS Vwgh 2005/6/2 2002/07/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §8;

Rechtssatz

Um eine übergangene Partei handelt es sich im Verwaltungsverfahren, wenn einer Partei, die rechtliche Interessen bzw. einen Rechtsanspruch an einer Verwaltungssache hat, im Verfahren nicht die Stellung einer Partei eingeräumt wurde und keine Bescheiderlassung an sie erfolgte.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002070013.X02

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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