RS Vwgh 2005/6/2 2004/07/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;
VwGG §34 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0164 E 27. Juni 2002 RS 5 (Hier fand die Befundaufnahme durch Mitglieder des LAS statt.)

Stammrechtssatz

Es besteht kein Recht der Partei auf Zuziehung zur Befundaufnahme durch einen Amtssachverständigen.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070174.X02

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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