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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0164 E 27. Juni 2002 RS 5 (Hier fand die Befundaufnahme durch Mitglieder des LAS statt.)Stammrechtssatz
Es besteht kein Recht der Partei auf Zuziehung zur Befundaufnahme durch einen Amtssachverständigen.
Schlagworte
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070174.X02Im RIS seit
30.06.2005