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E1ENorm
11997E056 EG Art56;Rechtssatz
Der EuGH hat im Urteil vom 17. Dezember 1981, Rs. 272/80 ("Biologische Producten B.V."), zum Parallelimport von Schädlingsbekämpfungsmittel ausgesprochen, dass der bloße Umstand, dass die von einem Mitgliedstaat eingehobenen Kontrollkosten ein Unternehmen, das ein zugelassenes Erzeugnis in geringerer Stückzahl in den Verkehr bringt, stärker belasten als seinen Konkurrenten, der davon eine viel größere Stückzahl vertreibt, noch nicht die Schlussfolgerung zulässt, diese Kosten stellten eine willkürliche Diskriminierung oder eine verschleierte Beschränkung iSd Art. 36 (EWG) dar (RN 15).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61980J0272 Biologische Producten VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002070087.X04Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011