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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31993R0259 Abfälle-VerbringungsV;Rechtssatz
Mit der Verordnung 93/259/EWG wurde eine harmonisierte Regelung für die Verbringung von Abfällen geschaffen, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen (Hinweis EuGH 27. 2. 2002, C-6/00, RN 35), und es zielt diese Verordnung bei einer Verbringung von Abfällen zur Verwertung generell darauf ab, einen freien Verkehr derartiger Abfälle zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sofern der Transport nicht zu einer Gefährdung der Umwelt führt (Hinweis EuGH 25. 6. 1998, C-203/96, RN 33).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61996J0203 Chemische Afvalstoffen Dusseldorp VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003070012.X01Im RIS seit
03.07.2005Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011