RS Vwgh 2005/6/2 2002/07/0087

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Veröffentlicht am 02.06.2005
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E1E
59/04 EU - EWR
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

11997E036 EG Art36;
PGT1 1998 §1 Abs2;
PMG 1997 §11 idF 2000/I/039;
PMG 1997 §32 Abs3 idF 2000/I/039;

Rechtssatz

Die in § 32 Abs. 3 PMG 1997 iVm § 1 Abs. 2 PTG1-1998 angeführten und im Vorhinein zu entrichtenden Gebühren fallen - unabhängig vom weiteren Verfahren - allein auf Grund der Antragstellung an. Eine Diskriminierung ergibt sich daher schon deshalb nicht, weil die Gebühr von jedem Antragsteller auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bzw. auf vereinfachte Zulassung gemäß § 11 legcit zu entrichten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002070087.X05

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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