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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121 Abs1;Rechtssatz
§ 63 WRG 1959 stellt auf bestimmte, im öffentlichen Interesse liegende Zwecke eines zu bewilligenden Projektes, nicht aber auf das Kollaudierungsverfahren und den damit im Zusammenhang stehenden, allein im privaten Interesse eines Betroffenen liegenden Zweck der Beseitigung einer Abweichung vom Konsens ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070024.X05Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013