RS Vwgh 2005/6/2 2004/07/0024

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Veröffentlicht am 02.06.2005
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §60 Abs1;
WRG 1959 §63;

Rechtssatz

§ 63 WRG 1959 stellt auf bestimmte, im öffentlichen Interesse liegende Zwecke eines zu bewilligenden Projektes, nicht aber auf das Kollaudierungsverfahren und den damit im Zusammenhang stehenden, allein im privaten Interesse eines Betroffenen liegenden Zweck der Beseitigung einer Abweichung vom Konsens ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070024.X05

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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