Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/13/0130 B 2. Juni 2004 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Da die Erfüllung des dem Beschwerdeführer erteilten Mängelbehebungsauftrages unstrittig und der Aktenlage nach auch offenkundig außerhalb der gesetzten Mängelbehebungsfrist erfolgt ist, blieb sie unwirksam, weil die im § 34 Abs. 2 VwGG gesetzlich normierte Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde, auf welche Rechtsfolge im Mängelbehebungsauftrag ausdrücklich aufmerksam gemacht worden war, nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte (Hinweis B 31. Mai 2000, 99/13/0227). Zufolge Eintritts der Zurückziehungsfiktion vor Postaufgabe des Mängelbehebungsschriftsatzes war das Beschwerdeverfahren deshalb gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen.
Schlagworte
Frist Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005070046.X01Im RIS seit
24.08.2005