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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121 Abs1;Rechtssatz
Ist es nicht möglich, einen Auftrag zur Beseitigung der Abweichung nach § 121 WRG 1959 zu erlassen, dann ist der darauf gerichtete Antrag der von der Abweichung Betroffenen abzuweisen (Hinweis E 25. 5. 2000, 97/07/0054).(Hier wurde der den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides entsprechende Zustand, nämlich die Übereignung eines in Privateigentum stehenden Grundstückstreifens, nicht im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hergestellt. Die Möglichkeit der Herstellung dieses Zustandes im Kollaudierungsverfahren wurde verneint.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070024.X06Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013