RS Vwgh 2005/6/2 2004/07/0024

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Veröffentlicht am 02.06.2005
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §121;
WRG 1959 §60 Abs1;
WRG 1959 §63;

Rechtssatz

Ist es nicht möglich, einen Auftrag zur Beseitigung der Abweichung nach § 121 WRG 1959 zu erlassen, dann ist der darauf gerichtete Antrag der von der Abweichung Betroffenen abzuweisen (Hinweis E 25. 5. 2000, 97/07/0054).(Hier wurde der den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides entsprechende Zustand, nämlich die Übereignung eines in Privateigentum stehenden Grundstückstreifens, nicht im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hergestellt. Die Möglichkeit der Herstellung dieses Zustandes im Kollaudierungsverfahren wurde verneint.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070024.X06

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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