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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der "Zielstrebigkeit" geht es nicht darum, dem Abgabepflichtigen eine bestimmte von der Abgabenbehörde als wirtschaftlich zweckmäßig erachtete Gestaltung der Vorbereitungsphase vorzugeben, sondern darum, die nach außen in Erscheinung getretene Vorgangsweise des Abgabepflichtigen daraufhin zu untersuchen, ob sie auf die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gerichtet ist, also im Wesentlichen um die Abgrenzung zum außerbetrieblichen Bereich (Hinweis E 20. Oktober 2004, 98/14/0126).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140086.X03Im RIS seit
30.06.2005