RS Vwgh 2005/6/7 2001/14/0086

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Veröffentlicht am 07.06.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §280;

Rechtssatz

Dem Abgabepflichtigen ist es möglich, Tatbestände, über deren Vorliegen bereits Einvernehmen erzielt wurde, bis zum Ergehen der Berufungsentscheidung neuerlich in Streit zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140086.X04

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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