RS Vwgh 2005/6/7 2001/14/0187

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Veröffentlicht am 07.06.2005
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §17;
UStG 1994 §19 Abs2 Z1 litb;
UStG 1994 §4 Abs3;

Rechtssatz

So lange für eine ausgeführte Leistung kein Entgelt vereinnahmt wurde, kann bei der Istbesteuerung keine Steuerschuld entstehen. Andererseits ist bereits mit der Entgegennahme von Vorschüssen oder Anzahlungen die Entstehung der Steuerschuld verbunden. Durchlaufende Posten sind auch bei der Istbesteuerung nicht zu erfassen (Hinweis Ruppe, UStG2, § 17, Tz. 27ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140187.X05

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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