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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
Alpenkonvention Prot1 Tourismus 2002 Art1;Rechtssatz
Die Berücksichtigung des Protokolls "Tourismus", BGBl III Nr 230/2002, das nach seiner in Art 1 festgelegten Zielsetzung "durch einen umweltverträglichen Tourismus zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums" beitragen soll, kann eine Genehmigung für den Bau von Skipisten in labilen Gebieten nicht rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004030116.X06Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008