RS Vwgh 2005/6/8 2004/03/0221

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Veröffentlicht am 08.06.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GütbefG 1995 §23 Abs1 Z6 idF 2002/I/032;
GütbefG 1995 §9 Abs3;
VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wurde dem Beschuldigten bereits in der Aufforderung zur Rechtfertigung die "durchgeführte ökopunktepflichtige Transitfahrt" vorgehalten, umfasst dies auch den Vorwurf, diese Transitfahrt veranlasst zu haben, sodass diesbezüglich Verfolgungsverjährung nicht vorliegt (Hinweis: Erkenntnis vom 15. Dezember 2003, Zl 2003/03/0244).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004030221.X01

Im RIS seit

07.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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