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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LuftfahrtG 1958 §169 Abs1 Z3a;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/03/0177 E 8. Juni 2005Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass und in welcher Weise er ein Kontrollsystem eingerichtet hat, welches zuverlässig verhindert, dass Bestimmungen der Zivilflugplatz-Bewilligung übertreten werden; die bloße Behauptung eines Kontrollsystems reicht aber zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 5 Abs 1 VStG nicht aus.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004030176.X04Im RIS seit
06.07.2005Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015