Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/03/0077 E 8. Juni 2005Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/05/0004 E 26. Juni 1990 RS 5Stammrechtssatz
Wurde der Antragsteller verpflichtet, den Betrag an Barauslagen unmittelbar an den Sachverständigen zu überweisen, so kann nicht davon gesprochen werden, daß der Beh schon Barauslagen erwachsen sind, weshalb auch deren Ersatz durch den Antragsteller nicht in Frage kommen kann
(Hinweis E 17.5.1990, 89/07/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002030076.X04Im RIS seit
07.07.2005