RS Vwgh 2005/6/13 2005/04/0001

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Veröffentlicht am 13.06.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2002 §20 Z41;
BVergG 2002 §20 Z42;
BVergG 2002 §99;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/04/0009

Rechtssatz

Die Zweitbeschwerdeführerin kann als in Aussicht genommene Zuschlagsempfängerin durch den angefochtenen Bescheid (mit dem die Entscheidung des Auftraggebers in einem näher bezeichneten Vergabeverfahren, den Zuschlag der Zweitbeschwerdeführerin erteilen zu wollen, für nichtig erklärt wurde) im geltend gemachten Recht auf gesetzmäßige Zuschlagsentscheidung und Erteilung des Zuschlags verletzt sein (Hinweis E vom 1.3.2005, Zl. 2003/04/0199).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005040001.X01

Im RIS seit

15.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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