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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BVergG 2002 §20 Z41;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/04/0009Rechtssatz
Die Zweitbeschwerdeführerin kann als in Aussicht genommene Zuschlagsempfängerin durch den angefochtenen Bescheid (mit dem die Entscheidung des Auftraggebers in einem näher bezeichneten Vergabeverfahren, den Zuschlag der Zweitbeschwerdeführerin erteilen zu wollen, für nichtig erklärt wurde) im geltend gemachten Recht auf gesetzmäßige Zuschlagsentscheidung und Erteilung des Zuschlags verletzt sein (Hinweis E vom 1.3.2005, Zl. 2003/04/0199).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005040001.X01Im RIS seit
15.07.2005