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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Ein auf Grundlage des Beschlusses einer Kollegialbehörde ausgefertigter Bescheid erweist sich als rechtswidrig, wenn er Verfahrensergebnisse mit einbezieht, die vor dieser Beschlussfassung noch nicht vorlagen (Hinweis Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6. Auflage, E 60 zu § 56 AVG).
Schlagworte
Zurechnung von Bescheiden IntimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060203.X02Im RIS seit
01.08.2005Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009