Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §484;Rechtssatz
Selbst wenn der Bauwerber, der zugleich Liegenschaftsseigentümer ist, die Wegedienstbarkeit im behaupteten Umfang, also nicht nur beschränkt auf Wirtschaftsfuhren, für die gesamte Liegenschaft ersessen hat, ist damit noch nicht gesagt, dass eine derartige Ausweitung der Wegedienstbarkeit (vgl § 484 ABGB) auch für die beabsichtigte Errichtung von acht Einfamilienhäusern auf dem herrschenden Grundstück gelten soll. Eine rechtlich gesicherte Zufahrt liegt daher nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003060158.X02Im RIS seit
01.08.2005