RS Vwgh 2005/6/21 2003/06/0158

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Veröffentlicht am 21.06.2005
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §484;
BauG Stmk 1995 §5 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Selbst wenn der Bauwerber, der zugleich Liegenschaftsseigentümer ist, die Wegedienstbarkeit im behaupteten Umfang, also nicht nur beschränkt auf Wirtschaftsfuhren, für die gesamte Liegenschaft ersessen hat, ist damit noch nicht gesagt, dass eine derartige Ausweitung der Wegedienstbarkeit (vgl § 484 ABGB) auch für die beabsichtigte Errichtung von acht Einfamilienhäusern auf dem herrschenden Grundstück gelten soll. Eine rechtlich gesicherte Zufahrt liegt daher nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003060158.X02

Im RIS seit

01.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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