RS Vwgh 2005/6/21 2004/06/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2005
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z5;
BauG Stmk 1995 §65 Abs1 idF 2003/078;
BauRallg;

Rechtssatz

Anlagen zur einwandfreien Entsorgung der anfallenden Abwässer und zur einwandfreien Beseitigung der Niederschlagswässer gemäß § 65 Abs. 1 Stmk. BauG, die für ein Bauvorhaben erforderlich sind, sind bereits im gemeindebehördlichen Verfahren zu erörtern und die in Betracht kommenden Maßnahmen näher zu konkretisieren und vom Bauwerber in das Projekt einzubeziehen (Hinweis E 5. Dezember 2000, Zl. 99/06/0102).

Schlagworte

Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004060024.X01

Im RIS seit

29.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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