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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Anlagen zur einwandfreien Entsorgung der anfallenden Abwässer und zur einwandfreien Beseitigung der Niederschlagswässer gemäß § 65 Abs. 1 Stmk. BauG, die für ein Bauvorhaben erforderlich sind, sind bereits im gemeindebehördlichen Verfahren zu erörtern und die in Betracht kommenden Maßnahmen näher zu konkretisieren und vom Bauwerber in das Projekt einzubeziehen (Hinweis E 5. Dezember 2000, Zl. 99/06/0102).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060024.X01Im RIS seit
29.07.2005