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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z5;Rechtssatz
Die Tatsache, dass zwei Mitglieder des Gemeinderates Dienstnehmer einer Partei des Verwaltungsverfahrens waren, kann durchaus einen wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs. 1 Z. 5 AVG darstellen, der geeignet ist, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.
Schlagworte
Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Befangenheit innerhalb der GemeindeverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001060052.X03Im RIS seit
29.07.2005