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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
AVG §60;Rechtssatz
Für die Leistungsbeurteilung (Dienstbeschreibung) ist das für den Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit des zu beurteilenden Beamten nach objektiven Kriterien ausgerichtete Anforderungsprofil maßgeblich (Hinweis E 19.4.1995, Zl. 94/12/0181, mit weiteren Nachweisen).
Hier: Der angefochtene Bescheid enthält keine Feststellungen darüber, welche Dienstleistungen vom Beamten zu erbringen waren; von daher fehlt dem angefochtenen Bescheid die sachverhaltsmäßige Grundlage für ein verlässliches (begründetes) Werturteil über die tatsächlich erbrachten Dienstleistungen des Beamten. Eine Inbeziehungsetzung der vom Beamten erbrachten Leistungen mit den ihm übertragenen Aufgaben ist jedenfalls nicht erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002090164.X03Im RIS seit
19.07.2005