RS Vwgh 2005/6/22 2003/09/0162

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Veröffentlicht am 22.06.2005
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Index

E2A Assoziierung Ungarn
E2A E11401030
E6J
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

21993A1231(13) AssAbk Ungarn Art44 Abs3;
61984CJ0222 Johnston VORAB;
61999CJ0063 Gloszczuk VORAB;
61999CJ0157 Smits und Peerbooms VORAB;
61999CJ0235 Kondova VORAB;
61999CJ0257 Barkoci und Malik VORAB;
62001CJ0467 Eribrand VORAB;
62002CJ0327 Panayotova VORAB;
AuslBG §2 Abs4 idF 2002/I/126;
AVG §56;

Rechtssatz

Ob man im vorliegenden Fall die Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 2 Abs. 4 AuslBG als Teil eines Systems der vorherigen Kontrolle für nach dem Assoziationsabkommen mit Ungarn vom 16. Dezember 1993 (Europaabkommen-Ungarn) berechtigte selbstständige Erwerbstätige im Sinne der Randnrn. 21 ff des Urteils des EuGH vom 16. November 2004 in der Rechtssache C- 327/02, Panayotova, betrachtet, oder aber die Auffassung vertritt, bei Erfüllung der dafür im Abkommen selbst festgelegten Voraussetzungen dürfe ein ungarischer Staatsbürger als Gesellschafter eine selbstständige Erwerbstätigkeit auch ohne die ausdrückliche Feststellung ausüben, dass er einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft tatsächlich persönlich ausübe (vgl. im Ergebnis E vom 9.6.2005, Zl. 2003/21/0182), ist nicht von entscheidender Bedeutung, denn in beiden Fällen kann mit Rücksicht auf die Bedeutung der anzuwendenden Bedingungen des Zuganges zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit als Gesellschafter das rechtliche Interesse des Beschwerdeführers auf Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 2 Abs. 4 AuslBG - im vorliegenden Fall unter Bedachtnahme auf Art 44 Abs. 3 des Europa-Abkommens-Ungarn - nicht mit Grund verneint werden.

Gerichtsentscheidung

EuGH 61984J0222 Johnston VORAB
EuGH 61999J0063 Gloszczuk VORAB
EuGH 61999J0157 Smits und Peerbooms VORAB
EuGH 61999J0235 Kondova VORAB
EuGH 61999J0257 Barkoci und Malik VORAB
EuGH 62001J0467 Eribrand VORAB
EuGH 62002J0327 Panayotova VORAB

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003090162.X03

Im RIS seit

26.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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