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E1NNorm
11994N076 EU-Beitrittsvertrag Akte Art76;Rechtssatz
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany u.a., Slg. 2001, I-08615, zu den mit Art. 44 des Assoziationsabkommens mit Ungarn vom 16. Dezember 1993 (Europaabkommen-Ungarn) weitgehend gleich lautend formulierten entsprechenden Bestimmungen in den Europa-Abkommen mit Polen und Tschechien erkannt, dass diese unmittelbare Wirkung haben und polnische bzw. tschechische Staatsangehörige das Recht haben, sich vor den Behörden und Gerichten des Aufnahmemitgliedstaates jeweils auf sie zu berufen (Hinweis auf die Randnrn. 26 und 28 des angeführten Urteiles, mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung des EuGH). Dies trifft auch für Art. 44 des Europa-Abkommens-Ungarn zu.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61999J0268 Aldona Malgorzata Jany VORABSchlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003090162.X01Im RIS seit
26.08.2005Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015