RS Vwgh 2005/6/22 2004/09/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §914;
AuslBG §14a Abs1 idF 2002/I/126;
AuslBG §7 Abs6 Z1 idF 2002/I/126;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/09/0163 E 21. September 2005 2003/09/0148 E 21. September 2005 2003/09/0091 E 21. September 2005

Rechtssatz

Es entspricht durchaus dem heutigen Wirtschaftsleben und ist grundsätzlich - sofern mit den arbeitsrechtlichen resp. kollektivvertraglichen Bestimmungen nicht in Widerspruch stehend - auch nicht unzulässig, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Bedingungen, unter denen die Arbeitsaufnahme erfolgen soll, vorgibt.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090058.X03

Im RIS seit

22.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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