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63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und BesoldungsrechtNorm
BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;Rechtssatz
Die Auffassung der Behörde, der aus einer fehlerhaften Reihung abgeleitete Anspruch der Beamtin könne sich nur auf § 15 Abs. 2 Z. 2 BGBG 1993 stützen, ist unzutreffend, zumal im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits eine - der behauptetermaßen unrichtigen - Reihungsentscheidung entsprechende Ernennung erfolgt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120171.X05Im RIS seit
02.08.2005Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012