RS Vwgh 2005/6/22 2004/12/0171

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Veröffentlicht am 22.06.2005
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63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;
BGBG 1993 §15 Abs2 Z2 idF 1999/I/132;
BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;

Rechtssatz

Die Auffassung der Behörde, der aus einer fehlerhaften Reihung abgeleitete Anspruch der Beamtin könne sich nur auf § 15 Abs. 2 Z. 2 BGBG 1993 stützen, ist unzutreffend, zumal im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits eine - der behauptetermaßen unrichtigen - Reihungsentscheidung entsprechende Ernennung erfolgt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120171.X05

Im RIS seit

02.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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