Index
L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/05/0686 E 14. Dezember 2004 RS 2Stammrechtssatz
Befindet sich ein Grundstück in einer Kleingartenanlage, finden die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Baulichkeiten unabhängig davon Anwendung, ob die in der Kleingartenanlage befindlichen Kleingärten tatsächlich der in § 5 NÖ Kleingartengesetz festgelegten Größe entsprechen.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003050033.X01Im RIS seit
17.08.2005