RS Vwgh 2005/6/28 2002/01/0414

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Veröffentlicht am 28.06.2005
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1997 §57 Abs1;

Rechtssatz

Der unabhängige Bundesasylsenat scheint in Bezug auf die Voraussetzungen einer internen Flucht- oder Schutzalternative schon das bloße Fehlen einer "landesweiten Verfolgung" als ausreichend angesehen zu haben, wenn er ohne ergänzendes Abstellen auf Zumutbarkeitskriterien nur auf die Frage "asylrelevanter Verfolgung" bzw. eines "verfolgungsfreien" Lebens am letzten Aufenthaltsort Bezug nahm. Eine landesweite Verfolgungsgefahr gehört jedoch nicht zu den rechtlichen Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft (Hinweis gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf die Ausführungen in Punkt 3. sowie 4.1. und 4.2. der Entscheidungsgründe des hg. Erkenntnisses vom 9. November 2004, Zl. 2003/01/0534, und auf die dort zitierten Quellen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002010414.X01

Im RIS seit

01.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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