Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
SPG 1991 §16 Abs2;Rechtssatz
Aus einem Vorfall, bei dem es sich um eine tätliche Auseinandersetzung handelte, wobei es durch Kratzen, Zwicken u. dgl. zu geringfügigen Verletzungen aller Beteiligten gekommen sein soll, lässt sich nach dem Freispruch aller Beteiligten aus dem Grunde des § 42 StGB nicht auf ein Aggressionspotential schließen, das die Befürchtung gefährlicher Angriffe in der Zukunft rechtfertigen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002010235.X04Im RIS seit
01.08.2005