RS Vwgh 2005/6/28 2002/01/0235

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Veröffentlicht am 28.06.2005
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §16 Abs2;
SPG 1991 §16 Abs3;
SPG 1991 §74 Abs2;
StGB §42;

Rechtssatz

Aus einem Vorfall, bei dem es sich um eine tätliche Auseinandersetzung handelte, wobei es durch Kratzen, Zwicken u. dgl. zu geringfügigen Verletzungen aller Beteiligten gekommen sein soll, lässt sich nach dem Freispruch aller Beteiligten aus dem Grunde des § 42 StGB nicht auf ein Aggressionspotential schließen, das die Befürchtung gefährlicher Angriffe in der Zukunft rechtfertigen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002010235.X04

Im RIS seit

01.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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