RS Vwgh 2005/6/28 2003/05/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2005
beobachten
merken

Index

L85002 Straßen Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
LStG Krnt 1991 §11;
UVPG 2000;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/05/0132

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichthof im hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2003, Zl. 2003/10/0232, ausgesprochen hat, ergibt sich aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 nicht, dass Nachbarn kraft ihrer Rechtsstellung als potenzielle Parteien eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens das Recht hätten, in Verfahren nach (landesgesetzlichen) Vorschriften, die ausschließlich den Schutz öffentlicher Interessen bezwecken und Nachbarn demgemäß keine Parteistellung einräumen, mit Erfolg geltend zu machen, es hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden müssen (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 5. April 2004, Zl. 2000/10/0178). In einem Verfahren betreffend eine Straßenbaubewilligung nach dem Kärntner Straßengesetz 1991 kann daher von Nachbarn das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gerügt werden (wohl hingegen in einem Enteignungsverfahren; vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Juli 2004, Zl. 2004/05/0100).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und StraßenwesenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONStraßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003050089.X02

Im RIS seit

02.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten