RS Vwgh 2005/6/29 2005/08/0033

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Veröffentlicht am 29.06.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36c Abs6;

Rechtssatz

In verfassungskonformer Interpretation des § 36c Abs. 6 AlVG ist davon auszugehen, dass die darin ausgesprochene gesetzliche Vermutung jedenfalls dann nicht zum Tragen kommt, wenn die Beschaffung gesetzlich vorgesehener schriftlicher Nachweise rechtlich nicht erzwungen werden kann (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005080033.X02

Im RIS seit

16.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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