RS Vwgh 2005/6/29 2005/14/0024

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Veröffentlicht am 29.06.2005
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §17 Abs1;
UStG 1994 §19 Abs2 Z1 lita;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:2002/14/0130 B 31. März 2003 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62003CJ0172 3. März 2005

Rechtssatz

Auch wenn die Steuerschuld aufgrund der Istbesteuerung (und nicht nach dem Anzahlungsregime des § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a letzter Satz UStG 1994) vor dem Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung entstanden ist, wird dem Umstand, dass die Leistung im Zeitpunkt ihrer Bewirkung - aufgrund einer mittlerweile eingetretenen Änderung der Rechtslage - als steuerbefreit gilt, durch eine Berichtigung Rechnung getragen (Hinweis Ruppe, UStG2, § 17 Tz 31).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005140024.X03

Im RIS seit

17.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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