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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Das Vorliegen von - nach Auffassung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen (Hinweis E 1.10.2001, 99/10/0279).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001080159.X01Im RIS seit
16.08.2005Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012