RS Vwgh 2005/6/29 2003/04/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2005
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1994 §77 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Vorschreibung einer Auflage in einem gewerblichen Betriebsanlagegenehmigungsbescheid, die ausschließlich den Projektswerber und nicht Dritte verpflichten würde, begegnet keinen Bedenken (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 570, Rz. 17 zu § 77 GewO 1994 angeführte hg. Rechtsprechung).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003040042.X05

Im RIS seit

18.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten