Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Erstmalig im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgebrachte neue Tatsachen sind vor dem Hintergrund des in diesem Verfahren geltenden Neuerungsverbotes nur dann unbeachtlich, wenn der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren Anlass und Gelegenheit hatte, diese Tatsachen vorzubringen.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140119.X01Im RIS seit
18.08.2005