RS Vwgh 2005/6/29 2002/14/0119

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Veröffentlicht am 29.06.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Erstmalig im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgebrachte neue Tatsachen sind vor dem Hintergrund des in diesem Verfahren geltenden Neuerungsverbotes nur dann unbeachtlich, wenn der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren Anlass und Gelegenheit hatte, diese Tatsachen vorzubringen.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002140119.X01

Im RIS seit

18.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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