RS Vwgh 2005/6/29 2003/04/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2005
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §52;
AVG §60;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/04/0001 E 30. Juni 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Erst sachverständig fundierte Feststellungen über den Charakter der erhobenen Lärmereignisse und der damit verbundenen Lärmspitzen ermöglichen eine Abklärung aus medizinischer Sicht, welche Auswirkungen diese Immissionen ihrer Art und ihrem Ausmaß nach auf den menschlichen Organismus auszuüben vermögen (Hinweis E vom 17.4.1998, Zl. 96/04/0221).

Schlagworte

Sachverständiger Aufgaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003040042.X02

Im RIS seit

18.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten