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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/04/0001 E 30. Juni 2004 RS 2Stammrechtssatz
Erst sachverständig fundierte Feststellungen über den Charakter der erhobenen Lärmereignisse und der damit verbundenen Lärmspitzen ermöglichen eine Abklärung aus medizinischer Sicht, welche Auswirkungen diese Immissionen ihrer Art und ihrem Ausmaß nach auf den menschlichen Organismus auszuüben vermögen (Hinweis E vom 17.4.1998, Zl. 96/04/0221).
Schlagworte
Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003040042.X02Im RIS seit
18.08.2005