RS Vwgh 2005/6/29 2005/04/0112

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Veröffentlicht am 29.06.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §71 Abs1 Z1 impl;
BVergG 2002 §177 Abs5;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/04/0113

Rechtssatz

Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesvergabeamtes wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Kostenersatz durch den Bund (als Antragsgegner) gemäß § 177 Abs. 5 BVergG zurückgewiesen. Das von der Beschwerdeführerin angeführte Vertrauen in die Praxis des Bundesministeriums für Landesverteidigung, in einem anderen Fall für den Bund (als Antragsgegner) einen Gebührenersatz geleistet zu haben, kann kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005040112.X02

Im RIS seit

02.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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