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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/04/0113Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesvergabeamtes wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Kostenersatz durch den Bund (als Antragsgegner) gemäß § 177 Abs. 5 BVergG zurückgewiesen. Das von der Beschwerdeführerin angeführte Vertrauen in die Praxis des Bundesministeriums für Landesverteidigung, in einem anderen Fall für den Bund (als Antragsgegner) einen Gebührenersatz geleistet zu haben, kann kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005040112.X02Im RIS seit
02.09.2005