RS Vwgh 2005/6/29 2002/04/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2005
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §359b Abs1 idF 2000/I/088;

Rechtssatz

Die eingeschränkte Parteistellung des Nachbarn im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß § 359b Abs. 1 GewO 1994 ist auf die Frage beschränkt, ob die Voraussetzungen und in diesem Sinne die Kriterien für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 erfüllt sind. Im Hinblick auf die Durchführung des vereinfachten Verfahrens kommt den Nachbarn jedoch keine Parteistellung zu (Hinweis E VfGH vom 3.3.2001, VfSlg. 16103/2001, sowie vom 24.2.2003, VfSlg. 16778/2003).

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar übergangener

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002040127.X01

Im RIS seit

25.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten