RS Vwgh 2005/6/30 2003/18/0209

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Veröffentlicht am 30.06.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwRallg;
ZustG §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/21/0109 E 28. Juni 1995 RS 5

Stammrechtssatz

Unter einer Wohnung iSd § 4 ZustG ist jene Räumlichkeit zu verstehen, die der Empfänger tatsächlich benützt, wo er also tatsächlich wohnt (Hinweis E 16.12.1992, 92/02/0250).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003180209.X03

Im RIS seit

27.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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