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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §23;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/20/0287 E 30. Juni 2005Rechtssatz
§ 67g Abs. 3 AVG räumt dem Asylwerber einen Anspruch auf Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Bescheides ein, die - für sich genommen - den Kriterien einer ausreichenden Begründung im Sinne der §§ 58 Abs. 2 und 60 AVG entsprechen muss (vgl. zum Anspruch der Partei auf Zustellung des Bescheides etwa das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Dezember 1960, VfSlg. 3845/1960). Eine bloße Verweisung auf die im Verhandlungsprotokoll beurkundete Begründung genügt diesen Anforderungen nicht.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002200596.X03Im RIS seit
01.08.2005Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014