RS Vwgh 2005/6/30 2003/18/0209

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
VwRallg;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;
ZustG §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/09/0331 E 19. Mai 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003180209.X04

Im RIS seit

27.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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