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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §39 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/09/0331 E 19. Mai 1993 RS 3Stammrechtssatz
Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003180209.X04Im RIS seit
27.07.2005