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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31990L0387 ONP-RL Einführung Art6;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich der angefochtene Bescheid, mit dem die Telekom-Control-Kommission gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. a iVm Art. 3 Abs. 1 und dem Anhang der Verordnung (EG) Nr 2887/2000 sowie § 41 Abs. 5 TKG 1997 eine Änderung der "Anpassungsbestimmung" (Teil des Standardangebotes der Beschwerdeführerin für den entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen und zugehörigen Einrichtungen) anordnete, zufolge eines Widerspruches zwischen Spruch und Begründung als inhaltlich rechtswidrig erweist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002030040.X02Im RIS seit
04.08.2005